Ab Februar 2023 vergibt die Jugendbühne Haar das Schneidenberger-Kulturstipendium.

Der Name geht zurück auf das Ehepaar Schneidenberger, aus deren Erbe der Grundstock für dieses Stipendium gelegt wurde.

Das Kulturstipendium finanziert bis zu 60% der Unterrichtskosten für Kinder und Jugendliche im kulturellen Bereich und richtet sich dabei an drei Zielgruppen:

  1. Initiativ-Stipendium, für Kinder, deren Eltern einen Anfängerunterricht nicht finanzieren können
  2. Entlastungsstipendium, für Kinder und Jugendliche, deren Unterrichtsmöglichkeit durch unerwartete Ereignisse in der Familie nicht mehr sichergestellt ist (z.B. plötzliche Arbeitslosigkeit, plötzlicher Verlust eines Elternteils, Trennung der Eltern usw.)
  3. Begabtenstipendium, für besonders begabte Jugendliche, die durch das Maß ihrer Begabung insbesondere gefördert werden sollen, die dafür notwenigen Mehraufwendungen durch die Familien nicht alleine getragen werden können

Schneiderberger-Kulturstipendium

Initiativ-Stipendium

Entlastungs-Stipendium

Begabten-Stipendium

Unsere Voraussetzungen:

  1. Das Stipendium wird für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahre gewährt, die ihren Wohnsitz in der gemeinde Haar haben
  2. Das Stipendium beträgt bis zu 60 % der nachgewiesenen Unterrichtsgebühren, eine Vollfinanzierung ist zunächst nicht möglich.
  3. Das Stipendium wird zunächst für die Dauer von 6 Monaten gewährt, Verlängerungen sind möglich
  4. Eine Antragsfrist gibt es nicht, damit Entscheidungen auch spontan unterjährig getroffen werden können
  5. Der Unterricht findet in einer Institution, die ihren Sitz in der Gemeinde Haar hat, statt. Im Bereich Musik können dieses ggf. auch Privatmusikerzieher sein.
  6. Der Antrag erfolgt formlos beim Vorstand der Jugendbühne durch den potentiellen Stipendiaten, oder die Institution, in der der potentielle Stipendiat unterrichtet wird
  7. Der Nachweis der Bedürftigkeit wird in einem persönlichen Gespräch erbracht
  8. Die Höhe der Unterrichtsgebühr wird durch ordentliche Rechnungen/Bescheide nachgewiesen

Über die Gewährung der Förderung entscheidet der Vorstand der Jugendbühne Haar e.V.

Formlose Anträge richten Sie bitte an:

Jugendbühne Haar e.V.
c/o Kleines Theater Haar
Casinostraße 6
85540 Haar

Ein besonderer Dank geht an Herrn Werner Mezger, der dieses Stipendium im Andenken an seine Mutter ermöglicht hat!